Ist Ihre Website barrierefrei im Sinne der neuen gesetzlichen Anforderungen?

Lovey Wymann

Lovey WymannAugust 2024

Wir alle können situativ behindert werden 

Barrierefreiheit im Internet sorgt dafür, dass Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen die Teilhabe erleichtert oder überhaupt ermöglicht wird. Und das betrifft mehr Menschen als wir allgemein vermuten, denn: 

Die Grafik zeigt Icons für permanente, vorübergehende oder situative Einschränkungen durch Behinderungen.

Berühren: Einarmig, Arm verletzt oder Kind im Arm.
Sehen: Blind, Grauer Star, abgelenkt beim Fahren
Hören: Hörbehindert, Ohrinfekt, laute Umgebung
Sprechen: Non-verbal, heiser, starker Akzent
Behinderungen können dauerhaft, temporär oder situativ auftreten – und unterschiedliche Sinne betreffen. (c) Microsoft Design Toolkit, Übersetzung durch Autor

Was bedeutet das neue Gesetz für Ihr Unternehmen? 

Die Gesetzesänderung betrifft Sie direkt, wenn Sie Geräte der folgenden Kategorien herstellen, importieren oder damit handeln:  

Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone; Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten; Fernsehgeräte mit Internetzugang; E-Book-Lesegeräte oder Router. 

Im Bereich Dienstleistungen sind Unternehmen in der Pflicht, die folgende Services anbieten: 

Telefondienste, E-Books Messenger-Dienste; auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen (inklusive Apps) im überregionalen Personenverkehr; Bankdienstleistungen, elektronischer Geschäftsverkehr sowie Personenbeförderungsdienste (für Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdienste nur interaktive Selbstbedienungsterminals). 

Was passiert, wenn Ihr Unternehmen die gesetzlichen Bestimmungen nicht erfüllt? 

Das Gesetz sieht bei Verdacht auf Verstoss eine Aufforderung zur Behebung der Mängel vor. Werden diese nicht bereinigt, erfolgt eine Mahnung, unter Androhung der Einstellung der Dienstleistung. Bei erneuter Verweigerung drohen Bussen bis 100'000 Euro oder die erzwungene Einstellung. 

Barrierefreie Websites – warum sind sie so wichtig?

Zugänglichkeit im Internet ist ein grundlegendes Prinzip, das sicherstellt, dass alle Menschen ohne Hindernisse auf Informationen zugreifen können. In Deutschland schreibt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vor, dass ab 2025 alle Websites, die elektronische Dienstleistungen anbieten, barrierefrei sein müssen. In der Schweiz verlangt das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG), dass die Websites des Bundes barrierefrei gestaltet sind. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie Ihre Seite auf Barrierefreiheit prüfen und optimieren – und wie Unic Sie dabei unterstützen kann.

Barrierefreie Websites – warum sind sie so wichtig?

Wie schützen Sie sich vor rechtlichen Schritten? 

Als Digitalagentur können wir Ihnen keine juristische Garantie geben. Aber konkrete Hilfsmittel, mit denen Sie überprüfen können, ob Ihre Website die vier Grundprinzipien der Accessibility einhält, wie sie in den Normen und Richtlinien definiert werden.  

Konzentrieren Sie sich dabei auf die folgenden vier Eckpfeiler: 

Ist Ihr Inhalt: 

  1. wahrnehmbar? 

  2. bedienbar? 

  3. verständlich? 

  4. robust? 

Für ein erstes Self-Assessment stellen wir Ihnen eine Checkliste zur Verfügung, die Sie kostenlos herunterladen können:

Checkliste jetzt anfordern

Kontakt für Ihre digitale ​Lösung mit Unic

Sie möchten Ihre digitalen Aufgaben mit uns besprechen? Gerne tauschen wir uns mit Ihnen aus.

Jörg Nölke
Jörg Nölke
Gerrit Taaks
Gerrit Taaks

Wir sind da für Sie!

Sie möchten Ihr nächstes Projekt mit uns besprechen? Gerne tauschen wir uns mit Ihnen aus.

Melanie Klühe
Melanie Klühe
Philippe Surber
Philippe Surber