Ist Ihre Website barrierefrei im Sinne der neuen gesetzlichen Anforderungen?
Ab Mitte 2025 müssen Websites, die elektronische Dienstleistungen anbieten, barrierefrei sein. In Deutschland regelt dies das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das sich an europäischen Richtlinien orientiert. Das Gesetz hat auch Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen in der EU oder in Deutschland anbieten.
In diesem Blogpost zeigen wir Ihnen, wer von den Änderungen betroffen ist, worauf sie achten müssen, damit sie rechtssicher unterwegs sind, und wie Sie mittels unserer Checkliste eine Standortbestimmung vornehmen.
Wir alle können situativ behindert werden
Barrierefreiheit im Internet sorgt dafür, dass Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen die Teilhabe erleichtert oder überhaupt ermöglicht wird. Und das betrifft mehr Menschen als wir allgemein vermuten, denn:
Was bedeutet das neue Gesetz für Ihr Unternehmen?
Die Gesetzesänderung betrifft Sie direkt, wenn Sie Geräte der folgenden Kategorien herstellen, importieren oder damit handeln:
Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone; Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten; Fernsehgeräte mit Internetzugang; E-Book-Lesegeräte oder Router.
Im Bereich Dienstleistungen sind Unternehmen in der Pflicht, die folgende Services anbieten:
Telefondienste, E-Books Messenger-Dienste; auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen (inklusive Apps) im überregionalen Personenverkehr; Bankdienstleistungen, elektronischer Geschäftsverkehr sowie Personenbeförderungsdienste (für Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdienste nur interaktive Selbstbedienungsterminals).
Was passiert, wenn Ihr Unternehmen die gesetzlichen Bestimmungen nicht erfüllt?
Das Gesetz sieht bei Verdacht auf Verstoss eine Aufforderung zur Behebung der Mängel vor. Werden diese nicht bereinigt, erfolgt eine Mahnung, unter Androhung der Einstellung der Dienstleistung. Bei erneuter Verweigerung drohen Bussen bis 100'000 Euro oder die erzwungene Einstellung.
Wie schützen Sie sich vor rechtlichen Schritten?
Als Digitalagentur können wir Ihnen keine juristische Garantie geben. Aber konkrete Hilfsmittel, mit denen Sie überprüfen können, ob Ihre Website die vier Grundprinzipien der Accessibility einhält, wie sie in den Normen und Richtlinien definiert werden.
Konzentrieren Sie sich dabei auf die folgenden vier Eckpfeiler:
Ist Ihr Inhalt:
wahrnehmbar?
bedienbar?
verständlich?
robust?
Für ein erstes Self-Assessment stellen wir Ihnen eine Checkliste zur Verfügung, die Sie kostenlos herunterladen können:
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