Barrierefreie Websites – warum sind sie so wichtig?

Was bedeutet Barrierefreiheit?

Das Internet ist ein entscheidendes Medium für zahlreiche Aspekte des Alltags. Es ist von großer Bedeutung, dass digitale Dienste für sämtliche Personen, unabhängig von deren Fähigkeiten und Kenntnissen, leicht zugänglich sind. Dies ist das Prinzip der »Accessibility« oder auf Deutsch der Barrierefreiheit. Ihr Ziel ist es, zusammen mit der Benutzerfreundlichkeit, Webinhalte so einfach wie möglich zugänglich zu machen.

In der Schweiz galt Barrierefreiheit lange vor allem für Behörden als wichtig: So konnte die rechtliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gewährleistet werden. Aber wir wissen: Ein einfacher Zugang ist auch für alle anderen Anbieter und Dienstleister von digitalen Angeboten im Web entscheidend.

In Deutschland lebten 2022 rund 8 Millionen Menschen (13 % der Bevölkerung) mit schweren Behinderungen (nicht eingerechnet sind in Deutschland leichte Behinderungen wie z.B. Farbenblindheit, wovon rund 8 % der Bevölkerung betroffen sind). In der Schweiz leben 1,8 Millionen Menschen, also rund 18 % der Bevölkerung, mit leichten oder schweren Behinderungen.

Kommt dazu, dass wir alle, je nach Situation, vorübergehend in der Rezeption behindert sein können: Weil wir uns in einer lauten Umgebung befinden; weil wir von der Sonne geblendet werden, weil wir schlechtes Internet haben etc. Deshalb gilt:

Alle Menschen profitieren von barrierefreien Webinhalten.

Und das zahlt sich natürlich für Unternehmen aus, die bei ihren Inhalten, Produkten und Dienstleistungen auf Barrierefreiheit setzen, wie die Zusammenstellung von W3C aufzeigt:

  • Sie erleichtert es den Menschen, eine Website zu finden, auf sie zuzugreifen und sie erfolgreich zu nutzen, was zu einem größeren Publikum (mehr Nutzer:innen) und einer höheren Wirksamkeit (mehr Nutzung) führt.

  • Barrierefreiheit im Web hat das Potenzial für direkte und indirekte finanzielle Gewinne aus der verstärkten Nutzung von Websites.

  • Viele der Aspekte der Barrierefreiheit im Web ermöglichen direkte Kosteneinsparungen und mehr Erfolg im digitalen Marketing:

    • Senkung der Personalkosten für die Pflege der Website, wenn die Barrierefreiheit die Wartung der Website reduziert

    • Verringerung der Notwendigkeit, mehrere Versionen einer Website für verschiedene Geräte zu erstellen, wenn die Barrierefreiheit es ermöglicht, dass die Inhalte auf verschiedenen Geräten funktionieren

    • Verringerung der Kosten für Upgrades auf neue Technologien, wenn Barrierefreiheit dazu beiträgt, die Vorteile fortschrittlicher Webtechnologien zu nutzen und auf künftige Webtechnologien vorbereitet zu sein

    • Verbesserte Rankings in Suchmaschinen (positive Auswirkungen für Suchmaschinen-Marketing bzw. SEO)

Marius BleuerMai 2023

Barrierefreiheit betrifft alle – privat und im Unternehmen

Unser Handeln entscheidet darüber, wem wir eine Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen – oder verunmöglichen. Tipps zum Global Accessibility Awareness Day.

Barrierefreiheit betrifft alle – privat und im Unternehmen

Gesetzliche Grundlagen und Standards

Die internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) legen den globalen Standard für barrierefreie Webinhalte fest. In der Schweiz überprüft die Stiftung »Zugang für alle« Sites auf WCAG-Konformität, welche für den öffentlichen Sektor zwingend erforderlich ist. Eine Gesetzesänderung ist in Bearbeitung, um Privatunternehmen in die Verantwortung zu ziehen.

In Deutschland ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) seit 2019 in Kraft und gilt für alle öffentlichen Stellen des Bundes. Sie orientiert sich an den Standards der WCAG und zielt darauf ab, Websites, Apps und andere Web-Anwendungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Ab Mitte 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das sich an europäischen Richtlinien orientiert.

Das BFSG hat auch Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen in der EU oder in Deutschland anbieten: Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

Bevor wir erläutern, wie wir Online-Barrierefreiheit gewährleisten können, fassen wir kurz zusammen, was unter dem Begriff Barrierefreiheit verstanden wird. Anschließend benennen wir die wichtigsten Konsequenzen der Gesetzesänderung für Unternehmen, die in Deutschland und im Europäischen Markt tätig sind.

Lovey WymannAugust 2024

Ist Ihre Website barrierefrei im Sinne der neuen gesetzlichen Anforderungen?

Ist Ihre Website barrierefrei im Sinne der neuen gesetzlichen Anforderungen?

Was versteht das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) unter barrierefrei?

Die Definition steht in § 3 Abs. 1 S. 2 BFSG: Barrierefrei ist eine Website dann, »wenn das Produkt oder die Dienstleistung für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.«

Als Standard für die korrekte Umsetzung gilt dabei EN 301 549, eine europäische Norm zur Barrierefreiheit. Damit macht das BFSG die Einhaltung der Web Content Accessibility Guidelines Kriterien zur Pflicht.

Welche Produkte und Dienstleistungen müssen ab Mitte 2025 barrierefrei angeboten werden?

Das Gesetz gilt für Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, sowie für Dienstleistungen, die nach diesem Stichtag erbracht werden. Benannt werden im BFSG insbesondere folgende Produkte:

  • Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone

  • Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten

  • Fernsehgeräte mit Internetzugang

  • E-Book-Lesegeräte

  • Router

Bei den Dienstleistungen werden unter anderem genannt:

  • Telefondienste

  • E-Books

  • Messenger-Dienste

  • auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen (inklusive Apps) im überregionalen Personenverkehr

  • Bankdienstleistungen

  • elektronischer Geschäftsverkehr via Websites, Online-Shops sowie auf Buchungs- und Reserveationsseiten

  • Personenbeförderungsdienste (für Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdienste nur interaktive Selbstbedienungsterminals)

Welche Unternehmen sind gemäß BFSG betroffen?

»Unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fallen Hersteller, Händler und Importeure der oben genannten Produkte sowie die Erbringer der oben genannten Dienstleistungen. Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz), die Dienstleistungen anbieten, sind vom Gesetz ausgenommen. Kleinstunternehmen, die Produkte in Umlauf bringen, fallen jedoch unter das BFSG.« (Bundesfachstelle Barrierefreiheit)

Wo macht das BFSG Ausnahmen?

Das Gesetz sieht eine Befreiung von der Umsetzungspflicht vor,

  1. wenn die Einhaltung der Anforderungen eine unverhältnismäßige Belastung für das einzelne Unternehmen darstellt und

  2. wenn die Einhaltung eine wesentliche Veränderung der Produkte bzw. Dienstleistung erfordern würde.

Ob eine Berechtigung zur Befreiung vorliegt, muss in einem gesonderten Verfahren überprüft werden.

Welche Vorteile hat Ihr Unternehmen, wenn es BFSG-konform unterwegs ist?

  • Durch die Einhaltung der Barrierefreiheitsrichtlinien können Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen einem breiteren Publikum zugänglich machen, einschließlich Menschen mit Behinderungen.

  • Unternehmen, die sich um Barrierefreiheit bemühen, können als sozial verantwortlich wahrgenommen werden, was zu einer positiven Markenwahrnehmung beiträgt.

  • Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften vermeidet rechtliche Risiken und potenzielle Bußgelder wegen Nichtkonformität.

Was heißt das in Zahlen?

Gemäß einem Bericht von Forrester Research aus dem Jahr 2022 variiert der Return on Investment (ROI) von Barrierefreiheit von Unternehmen zu Unternehmen; eine Schätzung ergibt aber, dass Barrierefreiheit und die Verbesserungen der Benutzerfreundlichkeit für jeden investierten Dollar 100 Dollar zurückbringen (Quelle).

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Warum die User Experience ein Erfolgsfaktor für Ihre Website ist

Lassen Sie Ihre Kunden nicht im Regen stehen. Bieten Sie Ihren Kunden ein bestechendes Nutzungserlebnis, welches sie von Ihrem Angebot überzeugt.

User Experience

Was sollten Sie tun, wenn Ihr Unternehmen noch nicht BFSG-konform unterwegs ist?

Die Anpassung von Webseiten und Online-Shops an die Barrierefreiheitsstandards kann zunächst kosten- und zeitintensiv sein. Es lohnt sich, hier Expert:innen beizuziehen, um die Implementierungskosten im Griff zu behalten.

Insbesondere für kleinere Unternehmen können die technischen Anforderungen zur Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards eine Herausforderung darstellen. Auch hier empfehlen wir die Zusammenarbeit mit unseren Expert:innen.

Was passiert, wenn Sie das BFSG nicht einhalten?

Wird ein Unternehmen beschuldigt, das Gesetz nicht einzuhalten, wird zuerst überprüft, ob der Verdacht begründet ist. Stellt sich heraus, dass eine Website nicht barrierefrei ist, wird das Unternehmen zur Herstellung der Barrierefreiheit aufgefordert. Kommt es dieser Aufforderung nicht nach, wird diese angemahnt, unter Androhung der Einstellung der Dienstleistung. Bei einer erneuten Verweigerung werden geeignete Maßnahmen eingeleitet, um Konformität herzustellen (Bußen oder Einstellung der Dienstleistung).

»Wie erkenne ich, ob meine Website barrierefrei ist?«

Überprüfen Sie, ob Ihre Website die vier Grundprinzipien der Accessibility einhält, wie sie in den Normen und Richtlinien definiert werden.

Ist Ihr Inhalt:

  1. wahrnehmbar?

  2. bedienbar?

  3. verständlich?

  4. robust?

Wahrnehmbar

Informationen und Interface müssen von allen Nutzer:innen aufgenommen werden können. Das heißt, die Informationen und das Interface müssen auch dann erfassbar sein, wenn einzelne Nutzer:innen sie mit einzelnen Sinnen nicht erfassen können.

  • Personen mit Sehbehinderung können Ihre Website nur benutzen, wenn alle Inhalte (Text, Bild, Navigationselemente, Menüpunkte, Eingabefelder etc.) ein Textäquivalent besitzen, das von Bildschirmleseprogrammen (Screenreadern) vorgelesen werden kann. Inhalte, die in Downloads versteckt sind oder nur durch Farbcodierung vermittelt werden, sind für sie nicht wahrnehmbar.

  • Schwerhörige sowie gehörlose Menschen brauchen Untertitel oder Transkripte für Videos und Audiodeskriptionen für Tondokumente.

Bedienbar

Alle Funktionen der Website müssen für alle bedienbar sein, das Interface muss zugänglich, mögliche Interaktionen klar erkennbar sein.

  • Menschen mit motorischen Behinderungen müssen Ihre Website auch ohne Maus bedienen können.

  • Menschen mit starker Sehbehinderung sind angewiesen auf starke Kontraste, große oder anpassbare Schriften, gut bedienbare und klar beschriftete Buttons etc.

  • Je nach Einschränkung benötigen die User andere Kommunikationskanäle. Es braucht eine Mischung aus schriftlichen und mündlichen Kontaktmöglichkeiten.

Verständlich

Alle Informationen und die Art und Weise der Bedienung müssen für die Nutzer:innen leicht nachvollziehbar sein.

  • Menschen mit kognitiven Behinderungen, Personen unter Stress oder Personen mit einer Leseverständnis-Schwäche schätzen eine klare, auf wenige Bedienungsschritte beschränkte Navigation. Eine klare Struktur mit Unterschriften, Tabellen und Checklisten helfen hier ebenso wie eine möglichst verständliche Sprache mit einfachem Vokabular und verständlichen Begriffen.

Robust

Die Wahrnehmung und Nutzung der Website muss mit einer großen Zahl von Geräten zuverlässig möglich sein. Dies schließt auch die Nutzung zukünftiger Geräte ein.

  • Je nach Einschränkung müssen User auch ohne Maus oder Display navigieren können.

Fällt es Ihnen schwer, die Barrierefreiheit Ihrer Web-Lösung zu beurteilen?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf: Gerne unterstützen wir Sie bei der Überprüfung der aktuellen Situation und helfen Ihnen dabei, eventuell notwendigen Maßnahmen umzusetzen.

Unic Leistungen, die dazu beitragen, Ihre Website barrierefrei zu gestalten

  • Konzeption/Design: Wir legen bereits in der Konzeption großen Wert auf Barrierefreiheit. Wir strukturieren und priorisieren Content und Informationen klar und gemäß ihrer Relevanz. Im Design-Prozess berücksichtigen wir bereits zu Beginn verschiedene Aspekte, wie beispielsweise den Kontrastumfang oder die Inhaltsausgabe.

  • Anpassung bestehender Websites und Apps: Wir unterstützen Ihr Unternehmen darin, aktuelle Schwachstellen bzgl. Barrierefreiheit zu identifizieren und Maßnahmen zu definieren

  • Barrierefreier Frontend-Code: Ein großes Augenmerk liegt bei uns auf der Frontend-Entwicklung. Unsere Entwickler kennen die WCAG-Standards und achten von Beginn weg auf barrierefreien Code. Wir testen dabei unter anderem, ob die Interaktion mit Tastatur und Screenreadern zuverlässig funktioniert. Wir arbeiten eng mit der Stiftung Zugang für alle zusammen, welche in der Schweiz Zertifizierungen für den öffentlichen Sektor durchführt.

    Nach Möglichkeit wählen wir einen agilen Ansatz mit regelmäßigem Testing mit blinden und sehbehinderten Benutzer:innen. Die Erfahrung zeigt, dass damit eine höhere Qualität bei geringerem Aufwand erreicht wird.

    Weiter unterstützen wir «Zugang für alle» im Rahmen des Accessibility Developer Guide mit fachlichem Knowhow und sind in der Lehre und an Konferenzen im Bereich Barrierefreiheit aktiv.

Unsere Leistung

Frontend-Entwicklung

Unsere Frontend-Entwickler:innen erarbeiten ein barrierefreies, performantes und responsives Frontend für Ihre digitale Lösung.

Frontend-Entwicklung

Weitere Leistungen von Unic rund um Barrierefreiheit:

  • Redaktions- und Textschulung: Wir schulen Mitarbeitende der Redaktion und Content Manager im Umgang mit dem CMS darin, die Richtlinien und die Prinzipien der Accessibility im Web im Auge zu behalten: Denken zum Beispiel alle daran, die Bilder mit einem aussagekräftigen ALT-Tag (Alternativtext) zu versehen? Wie lassen sich Hindernisse für Screenreader vermeiden?
    In der Texterschulung führen wir die Schreibenden durch die wichtigsten Richtlinien und Anforderungen der Barrierefreiheit im Web und bieten hilfreiche Checklisten: Wie können sie ihre Texte so gestalten, dass sie möglichst »accessible« sind?

  • Barrierefreies E-Mail-Marketing: Im Umfeld von Marketing-E-Mailings vereinen wir verschiedene Standards. Diese haben wir in monatelanger Arbeit zusätzlich verbessert und erweitert. Dabei haben wir unter anderem die Anforderungen von WCAG sowie Empfehlungen in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Blinden- und Sehbehinderten-Verband integriert. Wir sind überzeugt, damit die weltweite Vorreiterrolle für barrierefreie Marketing-E-Mailings innezuhaben.

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